Die betriebliche Altersvorsorge - Informationen rund um die betriebliche Altersversorgung
.

Betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung

Informationen rund um die betriebliche Altersvorsorge Gem. § 1 BetrAvG muss jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Möglichkeit für einer betrieblichen Altersversorgung in Form einer Entgeltumwandlung einräumen.
Vorgeschrieben ist, dass entweder die Umwandlung in eine Pensionskasse
oder einen Pensionsfonds möglich gemacht werden muss.

Für den Fall, dass diese beiden Durchführungswege nicht machbar sind, ist alternativ eine Direktversicherung anzubieten.
Der umzuwandelnde Teil des Entgeltes ist auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
zur gesetzlichen Rentenversicherung (in 2003 = 2.448,-- €) begrenzt.
Betriebliche Altersvorsorge und welche Möglichkeiten es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt:
Die einvernehmliche Trennung ist in Deutschland die einzigste Möglichkeit, eine preiswerte Scheidung zu erreichen - jetzt auch online!

x-finanzen de
mit Informationen zu den Themen Kredite Kreditkarten Versicherungen und Altersvorsorge.


Die Unterschiede der einzelnen Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge liegen insbesondere in der Besteuerung während der Ansparzeit und der Besteuerung der Rentenleistungen.

Wichtige Infos zum Thema Private Krankenversicherungen Vergleich und einen kostenlosen Beitragsrechner gibt es bei 1A-Krankenversicherung.
Ein umfangreiches Versicherungslexikon ist ebenfalls vorhanden.


Surftipp: Suchmaschinen Optimierung - betriebliche Altersvorsorge - lastminute preisvergleich

Impressum Kontaktformular Nutzungsbedingungen Partnerseiten