Direktversicherung - Die häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung
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Direktversicherung nach § 40 b EStG

Die Direktversicherung als Alterversorgung nutzen Bei dieser Form der betrieblichen Altersversorgung kann der Mitarbeiter Entgelt bis zu einem Höchstbeitrag von 1.752,-- € jährlich (146,-- € monatlich) in einer Direktversicherung zur Altersversorgung umwandeln.

Bei einer Direktversicherung stehen als Anlageform die Lebensversicherung oder auch eine Rentenversicherung zur Verfügung.
Der Beitrag zur Direktversicherung wird lediglich mit einer pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 20% belegt, hinzugerechnet wird eine pauschale Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.
Aus der Differenz zwischen dem meist höheren individuellen Spitzensteuersatz und der Pauschalsteuer ergibt sich in der Regel eine nicht zu verachtende Steuerersparnis. Dadurch wurde die Direktversicherung zu einem sehr beliebten Steuersparmodell.

Darüber hinaus ist der Beitrag zur Direktversicherung sozialversicherungsfrei, wenn er aus einer Sonderzahlung (z. B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) gezahlt wird. Die Sozialversicherungsfreiheit ist (wie bei allen Durchführungswegen) vorerst bis zum 31. Dezember 2008 begrenzt.
Für weiterführende Informationen zur Direktversicherung nehmen Sie bitte Kontakt über unser Kontaktformular mit uns auf. Wir sind Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen gern behilflich.

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