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Die "Riester Rente", wie sie im Volksmund genannt wird, kann sowohl privat als auch durch Entgeltumwandlung abgeschlossen werden. Der Arbeitnehmer kann einen Beitrag bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) in eine Riester Rente umwandeln (in 2003 = 2.448,-- €).
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Im Gegensatz zur Direktversicherung nach § 40 b wird der Beitrag zur Riester Rente jedoch aus dem versteuerten Nettoentgelt entnommen. Zum Jahresende erfolgt durch die Finanzverwaltung automatisch eine Prüfung, ob die jeweilige Zulage
(in 2003 = 38,-- € pro Jahr) oder der separate Sonderausgabenabzug (in 2003 = 525,-- €) günstiger ist. Das jeweils Günstigere findet Anwendung.
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Der Arbeitgeber übernimmt als Versicherungsnehmer die Verpflichtung zur Meldung des jeweiligen Jahresentgeltes. Um die Maximalförderung für die Riester Rente zu erhalten, ist 2003 ein Mindestbeitrag in Höhe von 1 % des rentenversicherungspflichtigen Entgeltes zu zahlen. Dieser Mindestbeitrag für die Riester Rente erhöht sich für die
Jahre 2004 und 2005 auf 2 %, für die Jahre 2006 und 2007 auf 3 % und ab 2008 auf 4 %.
Entsprechend erhöhen sich die Zulagen und der Sonderausgabenabzug.
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Für weiterführende Informationen zur Riester Rente nehmen Sie bitte Kontakt über unser Kontaktformular mit uns auf.
Wir sind Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen gern behilflich. |