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Der Arbeitgeber wird Mitglied der Pensionskasse. Im Gegensatz zur Unterstützungskasse sind bei dieser Anlageform jedoch keine Verwaltungskosten zu zahlen.
Die Arbeitnehmer können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rentenversicherung an Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersvorsorge über die Pensionskasse umwandeln.
Das entspricht in 2003 einem Jahresbeitrag von 2.448,-- €.
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Aus der Pensionskasse erhalten die Mitarbeiter später, je nach Zusage der Anbieter, eine Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente oder eine Hinterbliebenenrente. |
Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Außerdem besteht bis 31. Dezember 2008 Sozialversicherungsfreiheit.
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Für weiterführende Informationen zur Pensionskasse nehmen Sie bitte Kontakt über unser Kontaktformular mit uns auf.
Wir sind Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen gern behilflich. |