Pensionskasse - Steuern erst später zahlen !!
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Pensionskasse

Mit einer Pensionskasse Steuern sparen Der Arbeitgeber wird Mitglied der Pensionskasse. Im Gegensatz zur Unterstützungskasse sind bei dieser Anlageform jedoch keine Verwaltungskosten zu zahlen.

Die Arbeitnehmer können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rentenversicherung an Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersvorsorge über die Pensionskasse umwandeln.

Das entspricht in 2003 einem Jahresbeitrag von 2.448,-- €.
Aus der Pensionskasse erhalten die Mitarbeiter später, je nach Zusage der Anbieter, eine Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente oder eine Hinterbliebenenrente.
Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Außerdem besteht bis 31. Dezember 2008 Sozialversicherungsfreiheit.
Für weiterführende Informationen zur Pensionskasse nehmen Sie bitte Kontakt über unser Kontaktformular mit uns auf.
Wir sind Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen gern behilflich.

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