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Die Arbeitnehmer können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) ihres Entgeltes in einen Pensionsfonds einzahlen.
Das entspricht in 2003 einem Jahresbeitrag von 2.448,-- €.
Aufgrund der Geldanlagepolitik können bei Pensionsfonds keine garantierten Leistungen zugesagt werden.
Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 steuerfrei.
Bis zum 31. Dezember 2008 besteht Sozialversicherungsfreiheit.
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