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- Auf Ihr Unternehmen zugeschnittene betriebliche Altersversorgung.
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater den
für Ihr Unternehmen günstigsten Durchführungsweg.
- Sie erfüllen die Verpflichtung nach § 1a BetrAvG
(Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung).
- Einfache Abwicklung durch Gruppenverträge.
Verlagerung der Verwaltungsarbeiten auf den Träger
des jeweiligen Durchführungsweges.
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- Nutzen eines ausgelagerten Pensionsmanagements.
Verwaltungsarmer Aufbau und Erfüllung von Versorgungszusagen.
- Nutzen der Kosteneinsparungen durch die Sozialversicherungsfreiheit der meisten Durchführungswege
bis zum 31. Dezember 2008.
- Kompetente Beratung Ihrer Mitarbeiter über die Möglichkeiten des von Ihnen gewählten Durchführungsweges.
- Begleitung und Kontrolle der entsprechenden Einrichtungsaufgaben in Bezug auf die Gehaltsabrechnung.
Erstellung der erforderlichen und rechtlich einwandfreien Formulare für die Vereinbarung zur
Entgeltumwandlung und der Versorgungszusagen.
- Erstellen der erforderlichen Bilanzwerte. Mathematische Gutachten werden in der Regel kostenlos erstellt.
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Für weiterführende Informationen betrieblichen Altersvorsorge nehmen Sie bitte Kontakt über unser Kontaktformular mit uns auf. Wir sind Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen gern behilflich. |