Die betriebliche Altersvorsorge - Informationen rund um die betriebliche Altersversorgung
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Informationen rund um die betriebliche Altersvorsorge

 

Die betriebliche Altersvorsorge: darum können Sie von ihr profitieren

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet den meisten Arbeitnehmern keine ausreichende Rente. Neben einer staatlich geförderten Riester-Rente eignet sich eine betriebliche Altersvorsorge, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Für eine Betriebsrente sprechen die attraktiven Rahmenbedingungen und eine hohe Rendite.

Betrieblich vorsorgen: Steuern und Abgaben sparen

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge gehen die Beiträge direkt von Ihrem Bruttogehalt ab. Diese Entgeltumwandlung spart Ihnen viel Geld. Sie müssen auf die Summe weder Einkommenssteuer noch Sozialversicherungsabgaben zahlen. Im Durchschnitt macht das etwa fünfzig Prozent der Zahlungen aus. Private Rentenversicherungen finanzieren Sie dagegen aus dem Nettogehalt. Dafür müssen Sie eine Betriebsrente später komplett versteuern. Insgesamt ergeben sich aber finanzielle Vorteile. In der Rentenphase dürften Ihre Einkünfte unterhalb des Gehalts liegen, das Sie während Ihres Arbeitslebens erhalten. Somit kommen Sie in den Genuss eines deutlich niedrigeren Steuersatzes. Trotz dieser offensichtlichen Vorteile entscheiden sich viele Beschäftigte gegen eine betriebliche Altersvorsorge. Diese Arbeitnehmer denken nicht langfristig. Im Ruhestand werden sie froh sein, neben der gesetzlichen und einer eventuell vorhandenen privaten Rente über eine betriebliche Vorsorge zu verfügen. Auch für junge Menschen gilt:  Am besten informieren  Sie sich bei einer Finanzberatung über alle Möglichkeiten der zusätzlichen Altersvorsorge, zum Beispiel unter swisslife-select-finanzen.de.

Recht auf betriebliche Altersvorsorge

Jeder Arbeitnehmer kann bei seinem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung einfordern. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Tarifverträge haben allerdings immer Vorrang. Da die Sozialpartner meistens bessere Regeln für die Betriebsrente vereinbaren, liegt das im Sinne der Beschäftigten. Bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern müssen die Arbeitnehmer manchmal auf eine betriebliche Vorsorge drängen, andere Unternehmer bieten sie offensiv an. Die exakte Art der Durchführung bestimmen die Arbeitgeber. Sie können beispielsweise eine Direktzusage geben, die Rente zahlen sie später aus dem Betriebsvermögen. Vor einer Insolvenz brauchen sich Beschäftigte nicht zu fürchten. In diesem Fall springt der Pensionssicherungsverein ein. Die meisten Unternehmen wickeln die betriebliche Altersvorsorge jedoch über Pensionskassen oder Direktversicherungen ab. Bei beiden Typen können sich Versicherte über eine hohe Rendite sowie eine Steuer- und Abgabenersparnis freuen. Arbeitgeber melden in der Regel viele Beschäftigte an, deshalb bieten Kassen und Versicherer bessere Konditionen als einzelne  Rentenversicherungen.

Wichtige Zusatzrente im Alter

Die betriebliche Altersvorsorge bildet einen bedeutenden Baustein für das spätere finanzielle Auskommen. Die Steuer- und Abgabenbefreiung bei den Beiträgen gewährleistet eine attraktive Rendite, niedrige Verwaltungskosten erhöhen sie zusätzlich. Bei einer Wahlmöglichkeit sollten Sie sich die Vorzüge immer sichern. Wenn Ihr Unternehmen nicht selbst aktiv wird und keinen tariflichen Regelungen folgen muss, sollten Sie den Verantwortlichen darauf ansprechen und gegebenenfalls auf Ihr Recht pochen.


 
 




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